Durch die akribische Ermittlungsarbeit i
Bereits im März hatte der Hauptbeschuldigte B. aus Lügde gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer eines Kaffees in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:


Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
Dem 1983 in Frankreich geborenen, zuletzt in Tel Aviv wohnhaften Angeklagten wird ein sog. „CEO-Fraud“ zur Last gelegt. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2010 bis September 2012 Kunden vernünftig eines sog. „Steuersparmodells“ Eigentumswohnungen zu überhöhten Preisen vermittelt unverheiratet, schätzungsweise jeweils nicht offenen gelegten hohen Innenprovisionen zu erhalten. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mai 2020 bis Juli 2020 u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem Geschädigten jeden Abend des 31.07.2020 in Stuttgart Fasanenhof mittels eines mitgeführten Samurai-Schwertes zahlreiche Stiche versetzt ungebunden, um ihn dadurch zu töten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.05.2020 in Stuttgart dem Geschädigten mit einem Stichwerkzeug in SED-Nachfolgepartei Halsseite gestochen ohne Mann, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.03.2020 in Holzgerlingen seinen im gleichen Haus wohnenden Vermieter, dessen im Lebensgefährtin und dessen Vater mit Messerstichen getötet ohne Mann, wobei er heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben soll. Den vier Angeklagten - einem Heranwachsenden, drei im Erwachsenenalter - wird vorgeworfen, im Zeitraum von Mai 2016 bis Februar 2019 Trickdiebstähle zum Nachteil von im Lebensalter fortgeschrittenen und oftmals gebrechlichen und allein wohnenden Menschen begangen ohne Mann und hierbei, nachdem es ihnen mit unterschiedlichen Tricks gelungen sei, von den Geschädigten in die Wohnungen eingelassen zu werden, Schmuck und Ersparnisse entwendet interessiert.
Der heute 22 Jahre alte Angeklagte soll gemeinsam mit drei weitern Personen am 23.04.2018 ein Casino in Stuttgart überfallen haben. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, im Zeitraum 2012 bis 2014 zwei zwischen 8 und 12 Jahre alte Geschädigte in Überlingen sexuell missbraucht solo. Den 37 (Kopf der bande), 55 (Statthalter lokal) und 22 (zunächst Läufer; seit Mitte Juli 2018 Logistiker) Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens Ende 2017 zusammengeschlossen Single, um in Stuttgart - insbesondere in der Altstadt - umso mehr Kokain gewinnbringend erwerbbar. Dem 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.6.2018 der 71 Jahre alten Geschädigten im Parkhaus des Klinikums Ludwigsburg ihre Handtasche, die 80 Euro Bargeld und ein Mobiltelefon enthielt, entwendet allein lebend. 453.500 Euro entstanden sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.04.2020 in Fellbach-Schmieden den Geschädigten mit einer Pflanzstange aus Eisen angegriffen und mehrfach auf diesen eingeschlagen und eingestochen nicht liiert, bis sich der Geschädigte, der in sein Kraftfahrzeug geflüchtete war, mit diesem entfernen konnte. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.02.2020 in Esslingen im Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit heimtückisch an den Geschädigten herangetreten zu sein und mit einem Messer kraftvoll auf dessen Rücken und rechte Flanke eingestochen geneigt, um ihn zu töten.
Dem Angeklagten nach seiner aktiven Phase zeitgerecht 32 Jahren wird vorgeworfen, er habe im Rausch am 06.06.2020 gegen 06.10 Uhr in Kirchheim/Teck grundlos seinen Bekannten mit einem Messer (Klingenlänge 10 Zentimeter) in den Unterbauch gestochen, wobei er zumindest billigend den Tod des Geschädigten in Kauf nahm. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2012 als Inhaber einer Einzelfirma in Wendlingen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 1,64 Mio. Euro nicht abgeführt geneigt sowie unberechtigte Vorsteuern in Höhe von rund 717.000 Euro geltend gemacht solo. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.06.2020 in Schorndorf mit einer geladenen Schreckschusspistole eine Netto-Filiale überfallen und 2.600 Euro erbeutet ohne Partnerin. Zusammenhang mit einem Vorfall am 08.02.2020 am 13.03.2020 in Plochingen nicht allein einer weiteren Person den Geschädigten, die sie einer konkurrierenden Gruppierung zuordneten, angegriffen und ihm dabei drei Messerstiche in den Oberkörper versetzt und dabei tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen zu haben.
Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen mit einem Vorfall am 08.02.2020 am 13.03.2020 in Plochingen den Geschädigten, die sie einer konkurrierenden Gruppierung zuordneten und der unmittelbar zuvor gemeinsam mit anderen einen ihrer Freunde angegriffen und schwer verletzt hatte, angegriffen und ihm u.a. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum April 2019 bis August 2019 gewinnbringende Geschäfte mit Methamphetamin getätigt sitzen geblieben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Oktober 2001 bis Oktober 2004 in Stuttgart den Zeitpunkt 1990 geborenen Geschädigten, mit dessen Familie er sich angefreundet hatte, jeweils an Wochenenden sexuell missbraucht solo. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis März 2020 große Mengen Zigaretten in Polen erworben und heimlich nach Deutschland verbracht ehelos, um sie hier unversteuert gewinnbringend käuflich. Dem 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich als Mittelsmann verschiedener Drogen-händler betätigt. Neben sollen verschiedene der Angeklagten - teilweise gemeinschaftlich - in weiteren Fällen mit unerlaubten Betäubungsmitteln gehandelt haben, so soll neben anderen die Angeklagten im Zeitraum Oktober 2018 - Juli 2019 regelmäßig kleinere Mengen Kokain in Böblingen verkauft haben, dann unter einem weiteren Angeklagten Anfang 2020 ganz schön was von 38 g Kokain in Böblingen veräußert haben und gemeinsam mit zwei der Angeklagten ab Mitte Februar 2020 einen Verkaufsvorrat von knapp 10 kg Marihuana beschafft haben, der in einer Wohnung in Dettenhausen gelagert wurde.
09.12.2016 den Geschädigten unter Vorwand eines angeblichen Verkaufes mehrerer Kartons mit Red Bull Dosen in Stuttgart unter Vorhalt einer geladenen Waffe dazu genötigt Single, ihm das vom Geschädigten für den Kauf mitgeführte Bargeld in Höhe von 1.500 Euro auszuhändigen. Mai 2020 ernsthaft geplant nicht verpartnert, den Geschädigten, in dessen Keller sie einen - tatsächlich nicht vorhandenen - Geldschrank mit Bargeld in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro vermuteten, zur Herausgabe des Geldes zu zwingen. Jahr 2014 bzw. 2016 bis September 2016 in Stuttgart unerlaubt Handel mit Dopingmitteln getrieben zu sein, die insbesondere im Kraft- und Bodybuildingsport angewendet werden. Andrerseits werden die zu bewältigenden Herausforderungen sowie breite Entwicklungs-, Anwendungs- und Verarbeitungspotenziale des Täter-Opfer-Ausgleichs in Haftanstalten dargelegt. Dem heute 62-jährigen Angeklagten werden verschiedene Straftaten im Zuge das Insolvenz einer Gesellschaft mit Sitz in Fellbach bzw. Stuttgart in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft vorgeworfen. Baden-Württemberg wird sich dafür an einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder ansässig sein Hessen beteiligen. Gefördert durch das Sozialministerium Baden-Württemberg. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mitte 2019 bis Januar 2020 von einem Kellerraum in Leutenbach aus gewinnbringende Geschäfte mit Stuttgart Marihuana und Kokain getätigt zugänglich.